Peter Termin - Stahl & Technik
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Peter Termin Stahl & Technik


Durch etwaige Unwirksamtkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berüht.
Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen von Peter Termin Stahl & Technik in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Stahl & Technik; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Für gewerbliche Kunden gilt:
Die im Angebot des Stahl&Techniks genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Stahl&Techniks enthalten keine MwSt. Die Preise des Stahl&Techniks gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versand- und Nebenkosten nicht ein. Nachträgliche Verändrung auf Veranlassung des Autraggebers, einschliesslich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Veränderung gelten auch Wiederholungen von Muster- und Probestücken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt wird.
Skizzen, Entwürfe, Probestücke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden in Rechnung gestellt.
Widerrufsrecht
Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail, z.B. an genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

Stahl & Technik
Hans-Böckler-Str.47
30851 Langenhagen

Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.
Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt.
Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.
Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, vereinbart. Gerrichtsstand ist Hannover, Deutschland.
Zahlung/Lieferung
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Nach Eingang des Rechnungsbetrages behalten wir uns eine Lieferzeit von:
  • Lagerartikel : innerhalb von 2-4 Werktagen
  • auf Kundenwunsch gefertigte Artikel: ca. Lieferzeit wird umgehend nach Bestelleingang mitgeteilt
  • Nicht-Lagerartikel: ca. 2 Wochenvor.
vor.
Fast alle Artikel sind jedoch ständig ab Lager verfügbar.
Stahl & Technik wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten einhalten.
Sollte es zu einer Rücksendung durch das Transportierende Untenehmens aufgrund des Verschuldens des Rechnungsempfängers kommen (zum Beispiel Rücksendung aufgrund des Ablaufs der Lagerungszeit, Annahmeverweigerung), trägt der Käufer alle hieraus entstehenden bzw. entstandenen Kosten. Diese setzen sich aus den Kosten für den erneuten Versand der Ware in Höhe von Euro 8,00, sowie einer Bearbeitungsgebühr von Euro 4,00 zusammen. Der hieraus entstandene Betrag wird dem ursprünglichen Rechnungsbetrag zusätzlich mit angerechnet.
Im Falle einer Lieferung per Vorkasse und Lastschrift, beginnt die auf der Rechnung und/oder in der Bestätigungsemail vermerkte Lieferzeit ab Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto. Werden diese um mehr als 30 Tage überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Kommt so dann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung sind ausgeschlossen.
Betriebsstörungen, soweit im Betrieb von Stahl&Techniks als auch in dem eines Zulieferes, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigten nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses/Kaufvertrages. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Zusatz Zahlung/Lieferung Gewerbekunden
Die Zahlung Nettopreise zzgl. MwSt ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferungen oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Bei Bereitstellungvon aussergewöhnlich grosser Materialmengen, besonderes Materiallien oder Vorleistungen kann hierfür eine Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte zu.
Lieferertermine sind nur gültig,wenn diese durch Stahl & Technik schriftlich bestätigt wurden.
Transport
Die Gefahr bei Lieferung geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Stahl & Technik die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
Bei berechtigtem Nachbesserungsbegehren durch den Käufer trägt Stahl & Technik alle anfallenden Transport- und sonstige Kosten.
Bestandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Stahl&Technik geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Stahl&Technik eintrifft.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Stahl&Technik nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist Stahl&Technik von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferer abtritt. Stahl&Technik haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden Stahl&Techniks nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich, Stahl & Technik aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Stahl & Technik. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Stahl & Technik gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus den Zahlungspflichten und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Stahl & Technik alle im Rahmen einer Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Zusatz Gewerbekunden
Unsere Leistungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besondres bezeichnete Forderung bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltungseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbes nach §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen nicht zu uns gehördenden Waren durch den Kunen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne unserer Bedingungen. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf oder der Veräusserung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar ist es gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft oder weiterveräussert wird. Die abgetretene Forderung dient zu Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweils verkaufen oder weiterveräusserten Vorbehaltsware.
Der Kunde ist zum Weiterverkauf oder Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur mit der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf oder der Weiterveräusserung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer zwecks Zahlung an uns bekanntzugeben. Von einer Pfändunge oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich informieren.
Für Gewerbekunde:
Verwahrung/Versicherung/Periodische Arbeiten
Skizzen, Entwürfe, Probestücke, Muster und andere der Wiederverwendung dienden Gegenstände sowie Halb- und Fertigrzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Stahl & Technik haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Verträge über regelmässig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mind. drei Monaten zum Ende des Monats gekündigt werden.
Stornierung/Widerruf
Sollte die durch den Kunden bestellte Ware extra für die Bestellung geordert bzw. gefertigt worden sein, werden zusätzliche Kosten in Höhe von 25% des Kaufpreises fällig, bei extra georderten Waren, bei extra auf den Kunden zugeschnittenen bzw. angefertigten Waren die tatsächlich entstandenen Kosten für Stahl & Technik zzgl. einer Gebühr von Euro 50.
Die Stornierung einer Bestellung ist ausschließlich innerhalb von 72 Stunden nach Bestellung möglich, und bedarf der Schriftform per email an termin@termtechnik.de.
Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat Stahl & Technik von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
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Kontakt

Peter Termin
Stahl & Technik


Hans-Böckler-Str.47
30851 Langenhagen

Tel. 0511 / 844 24 14
Fax 0511 / 844 35 28

termin@termintechnik.de

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